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Grundsteuerreform

Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung!

Grundsteuerreform 

 

Sind Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung?

Dann betrifft die Grundsteuerreform auch Sie!

Jeder Eigentümer muss bis 31.10.2022 eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des aktuellen Grundstückswert beim Finanzamt abgeben. Anfang 2022 erhält jeder Eigentümer per Post eine Aufforderung von der Finanzverwaltung.

Warum?

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (Urteil vom 10. April 2018).

Der Gesetzgeber hat daraufhin die Grundsteuer reformiert und ein neues sogenanntes Bundesmodell als Grundlage geschaffen. Dieses gilt bundesweit, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.

Im Jahr 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.

Das neue Grundsteuerrecht findet zwar erst ab dem Jahr 2025 Anwendung, jedoch sind bereits in Kürze Steuererklärungen zur Feststellung des neuen Grundbesitzwertes auf den 1. Januar 2022 abzugeben.

Aber keine Panik! Wir erledigen wir das gerne für Sie!

Denn was gibt es schöneres als sich nicht mit so einem nervigen Papierkram beschäftigen zu müssen, sondern ganz entspannt per Smartphone, PC oder Telefon mit dem Steuerberater zu kommunizieren und die Füße hochzulegen. Und das zu 100% digital, ganz entspannt von zuhause aus über unsere eigens dafür geschaffene Online-Plattform.

Klingt gut? Unsere Immobilienexperten aus dem Landkreis Vechta erstellen die Erklärung für Sie.

Dann schreiben Sie einfach eine Email an grundsteuer.albrecht@datevnet.de und genießen Sie den Service unserer Immobilienexperten.

Bei Fragen steht Ihnen unser Grundsteuer-Team jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach oder schreiben Sie uns per Mail oder Instagram.

In wenigen Schritten zur 100%-digitalen Grundsteuerreform!

So läuft die Erstellung Ihrer Feststellungserklärung ab.

1. Schreiben Sie uns bitte eine kurze Nachricht mit Ihren Kontaktdaten und der Anzahl der zu bewertenden Grundstücke an grundsteuer.albrecht@datevnet.de oder füllen das Sie das Formular unten auf dieser Seite aus.

2. Sie erhalten von uns eine Email mit weiteren Informationen, einer Vollmachtserklärung sowie Ihren persönlichen Zugangsdaten zu unserem Online-Portal. 

3. In unserem Online-Portal werden Sie Schritt für Schritt durch die Erfassung Ihrer Daten geführt. Dort geben Sie die fehlenden Informationen zu Ihrer Person und den zu bewertenden Grundstücken ein. Erforderliche Dokumente können Sie bequem als PDF-Datei oder per Smartphone direkt als Foto hochladen. 

4. Unser Grundsteuer-Team wird sich nun um die Erstellung Ihrer persönlichen Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform kümmern. 

5. Nach der Erstellung werden Sie per Email benachrichtigt, um die Erklärung nun im Online-Portal zu überprüfen und anschließend freizugeben. Das war`s auch schon für Sie.

6. In der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 können wir Ihre Erklärung elektronisch an die Finanzverwaltung weiterleiten. 

7. Im Jahr 2023 erhalten wir von der Finanzverwaltung die Festsetzungsbescheide zur neuen Grundsteuer (leider per Post…). Wir prüfen den Bescheid auf Richtigkeit und legen bei Bedarf Einspruch ein. Anschließend leiten wir den Bescheid an Sie weiter. 

8. Ab 2025 wird das neue Grundsteuerrecht dann schließlich angewendet.

 

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